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Channel: Comments on: Das Brexit-Referendum: Sieg für die Demokratie?
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Von: Peter Camenzind

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Bei Pro-/-Contra-Entscheidungen muss eine Seite (in der Bevölkerung) zwangsläufig unterlegen übergangen frustriert sein. Das ebenso bei Entscheidungen durch Parlamente. Bei Entscheidungen durch Parlamente können Bürger nur indirekt durch Wahlen und Debattenteilnahme beteiligt sein. Sie können hierbei trotzdem genauso übergangen und frustriert sein.
Bei Beteiligung an Grundsatzfragen kann eine Bevölkerung dagegen wenigstens ein klein wenig mehr beteiligt sein. Deshalb kann hier ein Frustrationspotenzial nicht unbedingt viel größer scheinen, als bei Parlamentsentscheidungen.
Vielleicht sind sich ein gewisser Anteil von Brexit-Anhängern der eventuell beschränkten Realisierungsmöglichkeiten ihrer Abstimmungsentscheidung bewusst gewesen, oder würden dies sogar begrüßen. Das Argument möglicher Demokratiefrustration kann eher nur als kaum näher belegte Vermutung scheinen. Dem Anschein nach scheinen momentan Frustrationen auf Seiten überstimmter Brexit-Gegner größer, als bei Brexitbefürwortern wegen vielleicht beschränkter Brexit-Möglichkeiten. Eine entsprechende Bevölkerungsbeteiligung an Grundsatzentscheidungen kann eben die Möglichkeit belassen, überstimmte, frustrierte Abstimmende wieder ein Stück weit zurück mit ins Boot zu nehmen, wie etwa durch relative kompromisshafte Annäherung an solche Positionen. Das Maß möglicher Frustrationen auf Seiten von Abstimmungsgewinnern über beschränkte Realisierungsmöglichkeiten eines Abstimmungsergebnisses kann durch mögliche Frustrationsminderung auf Seiten von Überstimmten teils wieder ausgleichbar sein. Im Übrigen kann dies alles eher spekulativ scheinen.


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