Vielen Dank für die interessante Analyse. Als Debattenanstoß hinsichtlich der ersten hier genannten Voraussetzung könnte man allerdings durchaus fragen, warum ein Referendum (offenbar allgemein vorausgesetz) eine Ja/Nein-Alternative vorgeben muss. Zugegebenermaßen abstrahiert diese Frage insoweit etwas vom Brexit, als dort Art. 50 Abs. 2 EUV wohl ein zweistufiges Verfahren der Verhandlung von Austritt und Assoziierung vorgibt, so dass die vorgelagerte Austrittsfrage tatsächlich als Ja/Nein-Frage zu stellen war.
Warum indes grundsätzlich keine differenzierteren Referendumsvorlagen, etwa mit 5 nuancierten Antwortmöglichkeiten, möglich sein sollen, erschließt sich nicht unmittelbar. Dem Mehrheitsbildungs-Einwand könnte durch eine Stichwahl Rechnung getragen werden.
Es sei hier dahingestellt, ob ein solches Verfahren praktisch erstrebenswert wäre (Abnutzung, Verdruss etc.). Dass jedoch “die Erarbeitung von Kompromissen und Zwischenlösungen in Volksabstimmungen von vornherein ausgeschlossen” sein soll, erscheint zumindest zweifelhaft.